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Die MEDIATEC GmbH ist Mitglied der Elektroinnung Berlin-Brandenburg und eingetragen im Installateurverzeichnis der Vattenfall GmbH und der Stromnetz Berlin GmbH als zugelassene Elektroinstallateure. Im Fachbereich  „Betriebssicherheit“ unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz.

Prüfen nach DIN VDE 0105-100, ortsfeste Anlagen (OfB)

Prüfen nach DIN VDE 0071-0702, ortsveränderliche Geräte (OvB)

Prüfen nach DIN VDE 0113 Teil1, EN 60204-1, Elektr. Ausrüstung von Maschinen (EMA)

e-check

Ihre Sicherheit im Betrieb und am Arbeitsplatz durch E-Check

Der E-CHECK ist die anerkannte Prüfung der Innungsfachbetriebe im Elektrohandwerk. Es ist das anerkannte Qualitätssiegel, wenn es sich um Prüfungen an elektrischen Geräten, Maschinen und Anlagen, entsprechend gesetzlicher Verordnungen und normativer Richtlinien handelt. Als E-CHECK Fachbetrieb mit nationaler Ausführungskompetenz führen wir Prüfungen zur Sicherheit der elektrotechnischen Betriebsmittel wie Geräte, Anlagen und Maschinen für alle Branchen wie Verwaltung, Produktion, medizinische Einrichtungen und Pflegeheime, Handel, Gastronomie und Hotel durch. Wir arbeiten mit qualifizierten Mitarbeitern und modernster Messtechnik und erstellen Ihnen nach der Prüfung gerichtsfeste Dokumentationen, welche den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Stellenangebote

Unsere Mitarbeiter bestimmen unseren Erfolg – kompetente Menschen mit Verantwortungsbewusstsein und Engagement gesucht.
Wir suchen im Großraum Hannover und in Berlin/Brandenburg je einen:

Prüf- und Messtechniker / Elektrotechniker (m/w)

Für die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Geräte und Anlagen, auch für den überregionalen Einsatz.

Unsere Anforderungen:

 

  • Erfahrung im Bereich Elektrotechnik erforderlich
  • sicherer Umgang mit PC-Technik wünschenswert
  • Erfahrungen im Umgang mit Kunden sind von Vorteil
  • Deutsch in Wort und Schrift

Wir bieten:

  • überdurchschnittliches Gehalt
  • neutraler Firmenwagen, auch zur Privatnutzung
  • Arbeitskleidung
  • einen langfristigen Arbeitsplatz mit kontinuierlicher Weiterbildung und vorhandenen Aufstiegschancen in einem innovativen Team
  • teilweise 4-Tage-Woche möglich
  • Umfangreiche Einarbeitung
  • Unterkunft wird bei Bedarf vom Arbeitgeber übernommen

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung an: Bewerbung@e-mediatec.de

Warum Prüfen

Gesundheit und Leben schützen – Unfälle vermeiden – Sachwerte schützen

Elektrischer Strom ist eine Energieform, welche nicht nur lebensgefährliche Einflüsse auf die Gesundheit von Menschen und Tiere haben, sondern in erheblichem Maße auch Sachschäden verursachen kann. Eine nahezu unendliche Anzahl Elektrotechnischer Geräte und Anlagen finden heute in allen Lebensbereichen, ob privat oder gewerblich ihren Einsatz. Die Qualität, die Sicherheit, der sichere Umgang und der sachgerechte Einsatz vieler Geräte und Anlagen sind daher sehr unterschiedlich und somit auch sehr kritisch zu betrachten. Elektrische Geräte und Anlagen unterliegen einem begrenzten Lebenszyklus und gefährden somit in steigendem Maße die Sicherheit.

Prüfpflicht   Gesetzgeber, Normen gebende Vereinigungen, Versicherungen, Unfallkassen und Berufsgenossenschaften haben schon seit vielen Jahren Gesetze, Vorschriften sowie Richtlinien zum Schutz und zur Verbesserung der Sicherheit für den Anwender erlassen. Diese werden mit dem Stand der Technik ständig angepasst und neu geregelt. Siehe die neue BetrSichV gültig seit 01.06.2015

Kein Rückgang bei den Elektrounfällen   Statistisch gesehen haben sich vermehrt elektrotechnische Laien an elektrotechnischen Geräten und Anlagen verletzt. Wie hoch die Dunkelziffer nicht gemeldeter Elektrounfälle ist kann man nur vermuten, sie wird aber die der gemeldeten bei Weitem übersteigen.

Strom als Ursache für mehr als jeden dritten Brand   Auch Brände entstehen durch Elektrotechnische Geräte und Anlagen. Unsachgemäße Installation, Überlastung, abgenutzte Steckverbindungen, lose Klemmstellen, veraltete Betriebsmittel und Vieles mehr können zu extrem starken Temperaturerhöhungen bis zur Brandauslösung führen.

Im gewerblichen Bereich verlangt der Gesetzgeber zum Beispiel mit Hilfe des Arbeitsschutzgesetzes vom Arbeitgeber eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung für jedes Arbeitsmittel. Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung ist der Nachweis der regelmäßigen Prüfung der Sicherheit der Arbeitsmittel. Somit gibt es sehr deutlich eine gesetzliche Pflicht zur Prüfung der elektrotechnischen Geräte und Anlagen in entsprechend wiederkehrenden Abständen mit der zugehörigen Dokumentation.

Achtung: seit Einführung der neuen Betriebssicherheitsverordnung wurden viele Forderungen verschärft. Vielen ist nicht bewusst, die Nichteinhaltung der gesetzlichen Forderung ist immer eine Ordnungswidrigkeit und erfüllt oft sogar den Straftatbestand. Ordnungswidrigkeiten werden mit Bußgeldern bis zu 25.000 EUR geahndet. (ArbSchG – §25 u. § 26, BetrSichV – §23)

DIN ISO 9001   Für Firmen, welche nach DIN ISO 9001 zertifiziert sind, ergibt sich aus der Verpflichtung zur Einhaltung entsprechender Vorschriften, Gesetze und Verordnungen, auch die regelmäßige Überprüfung und Dokumentation der elektrotechnischen Geräte und Anlagen. Der Auditor prüft bei einem Folgeaudit durch Stichproben an den Geräten (Prüfplakette, Prüffrist, …).

Versicherungsschutz aufrechterhalten   Bei Elektrounfällen in Unternehmen an einem elektrischen Gerät oder an einer Anlage, verlangt die Versicherung den dokumentierten Nachweis der regelmäßigen Prüfung.

Darum, lassen Sie regelmäßig Ihre Elektrotechnik auf Sicherheit überprüfen !

Wer darf Prüfen

Wer darf Prüfen ?

Grundsätzlich dürfen nur Elektrofachkräfte mit:

  • einer entsprechenden Ausbildung,
  • einer ausreichenden Berufserfahrung,
  • einer zeitnahen fachspezifischen Tätigkeit,
  • erforderlichen Fachkenntnissen zur Prüfung der Elektrotechnik,
  • einem entsprechenden Kenntnisstand der aktuell gültigen Normen und Vorschriften,
  • aktuellen oder zeitnahen Schulungsnachweisen,

prüfen.

ACHTUNG! Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP) darf nur mit einer Befähigten Person unter Aufsicht und Anleitung Prüfen, dabei liegt die Bewertung des Prüfergebnisses mit der Ausfertigung der Dokumentation allein im Verantwortungsbereich der Befähigten Person.

Für die Auswahl, wer elektrotechnische Geräte und Anlagen Prüfen darf, gibt es klare Regeln und Vorschriften. (ArbSchG, BetrSichV, TRBS)

Nachfolgend ein Auszug aus der TRBS 1203 …..

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 Befähigte Personen

3 Zusätzliche Anforderungen an Befähigte Pers. zur Prüfung bestimmter Gefährdungen

3.3 Elektrische Gefährdungen

Berufsausbildung:

Ergänzend zu Abschnitt 2.1 muss die befähigte Person für die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen eine elektrotechnische Berufsausbildung (z. B. Elektroniker der Fachrichtungen Energie- und Gebäudetechnik, Automatisierungstechnik oder Informations- und Telekommunikationstechnik, Systemelektroniker, Informationselektroniker Schwerpunkt Bürosystemtechnik oder Geräte- und Systemtechnik, Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik sowie vergleichbare industrielle Ausbildungen) abgeschlossen haben, ein abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik oder eine andere für die vorgesehenen Prüfaufgaben ausreichende elektrotechnische Qualifikation besitzen.

Berufserfahrung:

Bezogen auf ihre Berufserfahrung muss ergänzend zu Abschnitt 2.2 die befähigte Person für die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von elektrischen Arbeitsmitteln oder Anlagen besitzen. Personen mit der o. g. elektrotechnischen Berufsausbildung verfügen in der Regel über die erforderliche Berufserfahrung für befähigte Personen für die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen im jeweiligen Tätigkeitsfeld.

Zeitnahe berufliche Tätigkeit:

Die befähigte Person für die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen muss ihre Kenntnisse der Elektrotechnik aktualisieren, z. B. durch Teilnahme an Schulungen oder an einem einschlägigen Erfahrungsaustausch. Geeignete zeitnahe berufliche Tätigkeiten von befähigten Personen für die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen können z. B. sein:

  • Reparatur-, Service- und Wartungsarbeiten und abschließende Prüfung an elektrischen Geräten,
  • Prüfung elektrischer Betriebsmittel in der Industrie, z. B. in Laboratorien, an Prüfplätzen,
  • Instandsetzung und Prüfung von elektrischen Geräten unter Leitung und Aufsicht einer befähigten Person.

Kurz & Knapp

Gemäß Mitteilung der DGUV gab es 2014 430.939  meldepflichtige Arbeitsunfälle, davon allein 211 tödliche Arbeitsunfälle im 1. Halbjahr. Nach einem Arbeitsunfall erfolgt die Beweisanforderung (z.B. Prüfprotokoll, Gefährdungsbeurteilungen, etc.) durch die Berufsgenossenschaft im Rahmen eines Feststellungsverfahrens.

Der Unternehmer unterliegt nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den TRBS und der DGUV V3 (ehem. BGV A3) der Pflicht zur regelmäßigen wiederkehrenden Prüfung aller sicherheitsbedürftigen Anlagen und Betriebsmittel, sowie der Dokumentationspflicht dieser Prüfungen. Es muss für jedes Betriebsmittel eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und dokumentiert werden, diese ist auf Verlangen vorzuweisen. Hieraus ergeben sich die Prüffristen der jeweiligen Betriebsmittel.   Im Schadensfall ist der Unternehmer in der Beweispflicht, haftet mit seinem Vermögen und sollte gerichtsfeste Dokumentationen besitzen!

§§§

Artikel 2 Grundgesetzt … jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit… Arbeitsschutzgesetz (ArbShG) §§ ff 3 Schutz der Arbeitnehmer Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §278 Haften für das Verschulden Dritter, §831 Organisations-verschulden, §823 Schadensersatzpflicht Zivilprozessordnung (ZPO) Energiewirtschaftsgesetzt (EnWG) §49 Betriebssicherheitsverordnung §§ 10, 11 und 14 DGUV Vorschrift 3 und Information

Unser Dienstleistungsportfolio

  • Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DIN VDE 701-702 (EN 62638)
  • Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel nach DIN VDE 0105-100
  • Prüfung von Fehlerstromschutzschaltern (RCD) nach DIN VDE 0100-400
  • Prüfung von elektrischen Maschinen nach DIN VDE 0113-1 (EN 60204-1) u. 0105-100
  • Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV, Information 208-016

 

Über Uns

Ihr Spezialist für Betriebssicherheit

Die Mediatec GmbH ist ein Mittelständischer Handwerksbetrieb mit nationaler Ausführungskompetenz und Mitglied der Elektroinnung. Das Unternehmen wurde 1992 gegründet und agiert mit derzeit über 40 Mitarbeitern. Kernkompetenzen sind Veranstaltungsservice, Eventmanagement und Technikverleih für mediale Veranstaltungen, vorwiegend für öffentlich rechtliche Fernsehanstalten. Hieraus ergibt sich immer wiederkehrend und mit hoher Flexibilität der Focus auf die Realisierung der elektrischen Betriebssicherheit bei der Bereitstellung und dem Betrieb des elektrischen Equipments.

Zur Realisierung der elektrischen Betriebssicherheit werden ausschließlich nach Vorgaben der e-Marke qualifizierte Elektrofachkräfte eingesetzt. Jeder dieser Elektrofachkräfte ist befähigt nach TRBS 1203 und ausgestattet mit hochwertigem, herstellerspezifisch kalibriertem Prüf-Equipment. Zur Aufrechterhaltung des Qualitäts-Siegels „e-Marke“ sind wir verpflichtet, unsere Mitarbeiter regelmäßig zu qualifizieren und weiter zu bilden. Ferner verfügen unsere Prüfer über die Sachkunde zur Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016 (bisherige BGI694). Die Firma Mediatec verfügt über langjährige und vielfältige Erfahrungen im Bereich der elektrischen Prüfungen. Besonders anspruchsvolle Projekte sind dabei die technischen Begleitungen öffentlicher Veranstaltungen, u.a. für ZDF, RBB und NDR.